Eine LKW-Haftpflichtversicherung ist in in Deutschland und fast allen anderen Ländern der Welt eine Pflichtversicherung.
Der Bereich der KFZ Versicherungen besteht dennoch nicht nur aus einer solchen gesetzlichen LKW-Haftpflichtversicherung. Sie besteht aus einer ganzen Palette von Versicherungen. Die LKW-Haftpflichtversicherung ist hierbei jedoch jener Bereich, der sich am intensivsten mit der Abdeckung von berechtigten Schadensersatzansprüchen Dritter befasst. Unberechtigte Ansprüche im Kontrast dazu muss die Versicherung oder auch LKW-Haftpflichtversicherung abwehren; was eine andere wichtige Verpflichtung dieser Absicherung ist.
Die LKW-Kasko ist eine zusätzliche Versicherung im Bereich der LKW Versicherung und wird in zwei Bereiche unterteilt. Bei einer Teilkasko handelt es sich um eine zusätzliche Versicherung, die Abwicklung von Schäden am eigenen Kraftfahrzeug übernimmt. Allerdings betrifft dies nur bestimmte Schadensfälle, die man im Vorhinein vereinbaren muss. Dazu können bspw. Schäden aus Sturm, Überschwemmung, Hagel, Brand, oder Diebstahl gehören. Gleichfalls Unfälle mit Haarwild werden oftmals in den Bereich der Kfz-Teilkasko mit aufgenommen.
Bei der Kfz-Vollkaskoversicherung hingegen handelt es sich um eine noch umfangreichere Versicherung. Sie deckt zusätzlich zu den Verantwortungsbereichen der Kfz-Teilkasko-Versicherung auch noch weitere Schäden ab. Dabei geht es in erster Linie auch um Schäden, die der Versicherte selber verursacht hat. Auch Zerstörungswut würde in den Verantwortungsbereich der Vollkasko-Versicherung fallen.
Die gesetzliche Haftpflicht für Fahrzeuge oder auch Lastkraftwagenversicherung, also die LKW-Haftpflichtversicherung; ein Muss, um sein Vehikel im Autoverkehr steuern zu dürfen
Wer sein KFZ trotz gesetzlichen Vorgaben ohne eine LKW-Haftpflichtversicherung fährt und einen Schaden verursacht, haftet mit seinem gesamten Geldmittel. Das gilt für alle verschuldeten Schäden und somit auch für Personenschäden. Außerdem muss man in der Tat auch mit einer Sanktionierung für die fehlende LKW-Haftpflichtversicherung rechnen. Im schlechtesten Falle kann dies zu einer Bewährung- bzw. Gefängnisstrafe führen unter anderem die eigene finanzielle Existenz ruinieren. Eine LKW-Haftpflichtversicherung abzuschließen ist also keinesfalls zu verabsäumen.
Wer ganz sicher gehen möchte, kann außerdem zur gesetzlichen LKW-Haftpflichtversicherung auch noch eine Teil- oder Vollkasko-Versicherung abschließen. Diese kann man auch ganz leicht über den LKW Versicherung Tarifvergleich abschließen. Ob sich eine Teil- und/oder Vollkasko für Ihr Fahrzeug auszahlt oder nicht hängt von mehreren Faktoren ab. Grundsätzlich sollten diese Zusatzversicherungen jedoch nur bei sehr neuwertigen oder sehr teuren Fahrzeugen abgeschlossen werden. Auf diese Weise kann sich der Abschluss der Kfz-Vollkaskoversicherung beispielsweise in manchen Fällen wirklich rechnen. Wenn es sich etwa zu einem selbstverschuldeten Unfall oder einem Raub kommt; wird der Neuwert des Fahrzeug (sofern nicht älter als 18 Monate); oder der Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadens ersetzt.
Die LKW-Haftpflichtversicherung tritt erst nach der Klärung der Schuldfrage ein
Die Haftpflichtversicherung ist für all jene Schäden verantwortlich, die der Versicherte im Autoverkehr verursacht.
Dabei kann es sich nur um Blechschäden, aber auch durchaus einmal um Schmerzensgeld oder die Unkosten für eine Krankenhausbehandlung. Die Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge bezahlt nach Abklärung der Schuldfrage eine entsprechende Erstattung. Diese hängt vom Grad des verschuldeten Schadens ab. Verschuldet man beispielsweise einen Unfall, bei dem der vermeintlich unschuldige Unfallgegner nicht angeschnallt war; trifft Sie als Versicherten nicht die alleinige Schuld am entstandenen Schaden. Der Unfallgegner muss einen Teil des Schaden selbst bezahlen und die LKW-Haftpflichtversicherung tritt nur zu einem Teil ein.
Eine Obergrenze gibt es bei der LKW-Haftpflichtversicherung im Prinzip nicht. Das Gesetz sieht jedoch eine Deckungssumme von maximal 50 Mio. € bei Vermögensschäden vor. Eine Höchstgrenze von 7,5 Mio. € sieht man bei Personenschäden (pro Person) vor.
Die Schadenshöhe stellt ein Sachverständigen fest, den die Versicherungsgesellschaft betraut. Bei einem verursachten Unfall hat ausschließlich der Gegner die Möglichkeit, einen Sachverständigen zu beauftragen.
Die Höhe der Leistungen richten sich bei vielen Fahrzeugversicherungen nach dem ausgewählten Versicherungstarif. Der Versicherte jedoch, bezahlt je nach der Anzahl der unfallfreien Jahre, der Typklasseneinstufung und anderen Merkmalen. Im Besonderen bei der LKW-Haftpflichtversicherung, aber auch bei der Vollkasko-Versicherung bezahlt der Versicherte einen relativ geringen Tarif. Dennoch muss er im Schadensfall keinerlei Begrenzungen in der Höhe der Leistungen befürchten.